Das 2-Grad-Limit

 
Das Zwei-Grad-Limit ist eine Festsetzung des Weltklimarates um irreversible Schäden durch den Klimawandel zu verhindern. Untersuchungen und wissenschaftliche Schätzungen haben herausgestellt, dass ein Temperaturanstieg von 2°C ab der Industrialisierung im 19. Jahrhundert die maximale Veränderung sein darf, um eine Kettenreaktion mit unabsehbaren Folgen zu verhindern. Die Erderwärmung ist seitdem bereits um 0,8°C gestiegen (1880-2012).

Wenn wir das Zwei-Grad-Limit überschreiten, müssen wir mit einem immer stärkeren Temperatur- und Meeresspiegelanstieg durch verstärkende Rückkopplungseffekte rechnen. Dadurch werden dann auch Wetterextreme und Umweltkatastrophen zunehmen.

Um unter dem Zwei-Grad-Limit zu bleiben, müssen die weltweiten Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 50% sinken. Dazu werden Maßnahmen, wie der Umstieg auf erneuerbare Energien, eingeleitet. Doch trotzdem ist es sehr schwierig dieses Ziel zu erreichen, da viel Industrie weltweit auf Elementen der Infrastruktur basiert, die hohe Kohlenstoffdioxidemissionen haben. Des Weiteren bestehen viele Schwellen- und Entwicklungsländer darauf, länger CO2 ausstoßen zu dürfen, da ihre Entwicklung später begonnen hat.

Trotz der Schwierigkeiten in der Umsetzung des Ziels ist es gut ein solches gesetzt zu haben um allen Ländern die Dringlichkeit einer Veränderung in ihrem Handeln zu vermitteln. Durch das Zusammenarbeiten im Klimarat werden alle Länder beteiligt und die Einrichtung des sogenannten "Green Climate Fund", in den die Industrienationen einzahlen, ermöglicht die Finanzierung von Klimaprojekten auch in Entwicklungsländern.

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